Was gilt als Sportausstattung und welche Beförderungsbedingungen gelten dafür?

Die Beförderung von Sportausstattung ist mindestens 24 Stunden vor dem Abflug über das Kontaktformular zu melden. Sie kann aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden. Der Preis beträgt 80 EUR/Stück/Richtung. Falls Sie Ihren Flug mit einer Pauschalreise gekauft haben, bestellen Sie die Beförderung der Sportausstattung bei Ihrem Reisebüro. Der Preis unterliegt seiner Preisliste.

Als Sportausstattung gelten folgende Geräte:

  • fahrrad, Roller
  • ski-Ausrüstung - d.h. 1 Paar Ski (inkl. Stöcke+ oder 1 Snowboard und Skischuhe oder 1 Skibob
  • tauchausrüstung - z.B. Druckflasche mit Zubehör, ein Paar Schwimmflossen, Maske, Anzug, Tiefenmesser u. a. Schnorchelausrüstung (d.h. 1 Brille, Schnorchel, 1 Paar Schwimmflossen) gilt nicht als Tauchausrüstung
  • windsurfing-Ausrüstung - d.h. 1 Brett mit 1 Segel und 1 Mast
  • kiteboard + Kite
  • paddleboard
  • surfboard
  • golfgepäck
  • fallschirm, Gleitschirm, Rogallo-Flügel
  • angelruten etc.